Von der Kehricht- und Aushubdeponie zum Naturschutzgebiet

Standortbeschreibung und Nutzungs­geschichte



Die Deponie Neulig liegt auf dem Grundstück Nr. 630 / auf Löör innerhalb einer Hangmulde. Im Zuge der Deponieeröffnung im Juni 1970 wurde eine separate Zufahrtsstrasse entlang des Ablagerungsstandortes erstellt, welche westlich entlang des Standorts verläuft.

Die Deponie Neulig war eine Kehricht- und Aushubdeponie, welche durch die Baudirektion des Kantons Aargau unter Auflagen bewilligt wurde. Sie sollte eine geordnete Kehrichtabfuhr durch die Gemeinde Hellikon ermöglichen und die bisher genutzte Deponie Widengraben ablösen.

Der anfallende Kehricht sollte in Schichten angeschüttet und zeitnah mit Aushubmaterial oder Erde überdeckt werden. Als oberste Schicht sollte über den abgelagerten Abfall eine möglichst undurchlässige Deckschicht aufgebracht werden. Diese war laut den Auflagen zu humusieren und zu bepflanzen.
Der kommunale Kehricht wurde alle 2 Wochen angeliefert, deponiert und teilweise verbrannt. Da es ab 1982 immer häufiger zu Beschwerden kam, war ab 1983 das Verbrennen von Reifen und gewissen PVC-Produkten nicht mehr erlaubt. 1984 beschloss das kantonale Baudepartement, dass die Deponie auf Ende Jahr zu schliessen und zu rekultivieren sei. Im gleichen Jahr trat die Gemeinde dem Abfallverband unteres Fricktal (GAV) bei. Nun wurde der Kehricht wöchentlich von der regionalen Kehrrichtabfuhr abgeholt.

Bis 1994 wurde weiterhin Bauschutt und unverschmutztes Aushubmaterial abgelagert. Da es vereinzelt auch zu unerlaubten Abfallablagerungen durch Private kam, wurde durch die Abteilung Umweltschutz des Kantons Aargau die Entfernung der unzulässigen Ablagerungen, die fachkundige Rekultivierung und vorgesehene Aufforstung angeordnet.

In den folgenden Jahren wurde sukzessive mit dem Einbringen von Lesesteinen, Aushubmaterial, Mauerabbruchmaterial, schwerkompostierbarem Garten- und Feldabraummaterial sowie Humus ausgeebnet und rekultiviert.

Dieses Vorgehen, mit der Idee die Mulde zwischen dem natürlichen Hang und der inzwischen überdeckten und rekultivierten Mülldeponie gänzlich auszuebnen und so der Landwirtschaft zur besseren Nutzung zuzuführen, wurde laufend weitergeführt.

4316_2020_Neulig_19

Einstellung der Deponie

Im April 2017 teilte die Abteilung für Baubewilligungen des Kantons der Gemeinde mit, dass für diese ergänzenden Ablagerungen keine Bewilligung vorliege und verfügte einen Baustopp. Der Zustand zu diesem Zeitpunkt zeigte eine überdeckte Deponiefläche, sowie eine zum Teil ausgeebnete und humusierte Fläche zwischen der Deponie und dem Feldweg oberhalb der Mulde.

Diese Flächen wurden landwirtschaftlich genutzt und waren durch den Gemeinderat mit freiwilligen Helfern, dem Naturschutzverein und mit finanzieller Unterstützung des Kantons, mit ökologischen Massnahmen und dem Pflanzen von Obstbäumen aufgewertet worden.

Auf dem restlichen Gelände befanden sich einerseits eine abhumusierte Fläche, ein Graben, der noch aufgefüllt werden sollte, eine Hecke und Holzablagerungen, sowie ein V-Graben der mit einem Feldgehölz aus Eschen bestockt war. Verteilt waren verschiedene Erd-Depots für die Überdeckung und Rekultivierung dieser restlichen Fläche.

Inzwischen hatten sich auf dieser «Baustelle», die weder weiter aufgefüllt werden durfte noch sonst wie genutzt werden konnte, eine vielfältige Pflanzenwelt entwickelt und neben den üblichen heimischen Tieren auch zwei seltene Heuschreckenarten niedergelassen. (Neben der noch häufiger vorkommenden italienischen Schönschrecke wurde auch die sehr seltene Blauflügelige Ödlandschrecke gefunden.) Die zusätzlichen Auffüllarbeiten zur Ausebnung des Geländes wurden von Seite des Kantons Aargau, Abteilung für Baubewilligungen, als eigenständige Deponie angesehen, für welche es nie eine Bewilligung gegeben habe.

Wie weiter
Zwei Varianten standen nun 2017 zur Diskussion: Einerseits das Einholen einer nachträglichen Bewilligung für das Ablagern von Aushubmaterial und somit die Ausebnung des Geländes mit der anschliessenden Rekultivierung und Rückführung zur Landwirtschaftlichen Nutzung. Andererseits das Einreichen eines Rückbaugesuches des nichtbewilligten Teils der Deponie. Da der Kanton schon zum Voraus die Chance für eine nachträgliche Bewilligung als sehr klein beurteilte, empfahlen die Verantwortlichen der Abteilung für Baubewilligungen, auch gleich ein Rückbaugesuch einzureichen. Es wurde das folgende Vorgehen beschlossen: Einreichung eines Gesuchs für die nachträgliche Bewilligung der Deponie, und Erstellen eines Vorprojekts für verschiedene Sanierungsvarianten. Die KSL Ingenieure AG wurde im August 2017 von der Gemeinde Hellikon mit der Erarbeitung des Vorprojekts beauftragt.

Da das «illegal» abgelagerte Material, ca. 16‘000 m³, vor allem aus sogenannt sauberem Aushubmaterial aus dem Dorf oder der Umgebung und Grünabfällen aus dem Dorf besteht, sollten keine negativen Auswirkungen von diesem deponierten Material ausgehen. Insbesondere war auch zu beachten, dass die bewilligte und inzwischen abgeschlossene Kehrichtdeponie daneben wesentlich problematischeres Material enthält. Auch wurde auf der zu beurteilenden Fläche in verschieden Sondierschlitzen das abgelagerte Material untersucht, wobei keine problematischen Materialien gefunden wurden.

Die Baubewilligung

Die Renaturierung der Deponie bedarf in jedem Fall einer Baubewilligung, die auch vom Kanton, Departement Bau, Verkehr und Umwelt, durch die Abteilung für Baubewilligungen und die Abteilung Umwelt geprüft wird. Für die Erarbeitung des Baugesuches wurde die Firma KSL Ingenieure, Frick beauftragt. Da möglichst die Variante 4 realisiert werden sollte, wurde die Eingabe minutiös vorbereitet. Neben der vorgesehenen Bauleitung, KSL Ingenieure, wurde auch die Firma Terre AG aus Muhen als bodenkundliche Baubegleitung, sowie der Naturschutzverein Hellikon für die Beratung zur praxisnahen Umsetzung bei den Vorbereitungen zugezogen. In verschiedenen Sitzungen und Begehungen vor Ort, nochmaligen Bodenproben und Abklärungen, sowie Gesprächen mit den Beteiligten und dem Kanton, konnte ein bewilligungsfähiger Konsens gefunden werden. Allerdings mit einem wesentlich höheren Kostendach (ca. CHF 100‘000) als ursprünglich für die Variante 4 geschätzt wurde.

So kam es zu folgendem Entscheid von Seite des Kantons:
Die nachträgliche Baubewilligung für die «illegale» Deponie wurde abgelehnt. Zugestimmt wurde durch den Kanton der ökologischen Aufwertung des Deponiegeländes mit klaren Auflagen und Bedingungen, also der angepassten Variante 4: Die Renaturierung hat nach den vom Naturschutzverein geplanten und von der KSL ausgearbeiteten Vorlagen zu geschehen. Für die noch auszuführenden Massnahmen (Erdarbeiten) darf keinerlei Aushub- und Grüngutabfallmaterial und kein Bauschutt mehr zugeführt werden. Die Sektion Natur und Landschaft ist bei der Konzipierung beizuziehen. Die Ansaaten müssen mit ursprünglichem Saatgut aus der Region erfolgen. Für die Hecken sind unter anderem auch dornenreiche Pflanzen zu wählen. Das Unterhaltskonzept sowie die Festlegung als Naturschutzzone sind der anstehenden BNO-Überarbeitung in den Kulturlandplan aufzunehmen. Nach der Fertigstellung des Projektes ist eine Gewinnberechnung einzureichen, aus welcher ersichtlich ist, wieviel Reingewinn bei der Deponie erwirtschaftet wurde. (Deponieeinnahmen minus getätigte Ausgaben für den Deponiebetrieb und den Umbau zum Naturschutzgebiet mit der ökologischen Aufwertung und den nötigen Pflegemassnahmen für die nächste Zeit.) Der Kanton erwartet einen Vorschlag wie der restliche Gewinn für weitere Projekte wie «Aufwertung von Fruchtfolgeflächen», «ökologische Aufwertungen» oder sonstige Naturschutzprojekte eingesetzt werden kann.

Umsetzung der Renaturierung im 2020
Nach dem Eingang der Baubewilligung des Kantons wurden die Erdarbeiten ausgeschrieben. Den Zuschlag erhielt die Firma Graf aus Buus, welche auch in den letzten Jahren die Erdbewegungsarbeiten in der Deponie ausgeführt hatte. Der Forstbetrieb erledigte die Holzfällerarbeiten. Die Vorbereitungsarbeiten sowie die ökologischen Aufwertungsarbeiten übernahm der Naturschutzverein Hellikon mit seinen Kerngruppenmitgliedern. Die Bauleitung wurde von KSL Ingenieure Frick, die bodenkundliche Baubegleitung von der Terre AG aus Muhen übernommen, Beratung erhielten wir vom zuständigen Förster und bezüglich der seltenen Heuschrecken wurden wir von der spezialisierten Firma Orthoptera unterstützt.

Die tägliche Baubegleitung und Unterstützung vor Ort wurde vom Naturschutzverein und dem zuständigen Gemeinderat erbracht und die geplanten Arbeiten vom erfahrenen Maschinisten der Firma Graf umgesetzt. Die Pflanzarbeiten und das Erstellen der geschichteten Steinstruktur wurden ebenfalls vom NSV-Hellikon ausgeführt.

Ausblick
Nun müssen noch das Unterhaltsmassnahmenkonzept und Pflegeverantwortungen mit dem Naturschutzverein geregelt und sichergestellt werden. Auch ist noch ein Pachtvertrag für das Wiesland nach Labiola-Richtlinien zu erstellen und mit einem engagierten Landwirt abzuschliessen.

Im Frühling müssen noch Ansaaten und ergänzende Aufwertungsmassnahmen vorgenommen werden. Auch müssen noch die finanziellen Aspekte entsprechend den kantonalen Auflagen geregelt werden.

Ausblick

Nun müssen noch das Unterhaltsmassnahmenkonzept und Pflegeverantwortungen mit dem Naturschutzverein geregelt und sichergestellt werden. Auch ist noch ein Pachtvertrag für das Wiesland nach Labiola-Richtlinien zu erstellen und mit einem engagierten Landwirt abzuschliessen.

Im Frühling müssen noch Ansaaten und ergänzende Aufwertungsmassnahmen vorgenommen werden. Auch müssen noch die finanziellen Aspekte entsprechend den kantonalen Auflagen geregelt werden.

Nach oben scrollen